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   BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90   

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https://dejure.org/1990,3123
BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90 (https://dejure.org/1990,3123)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 2 B 51.90 (https://dejure.org/1990,3123)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 (https://dejure.org/1990,3123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Wegfall des Feststellungsinteresses hinsichtlich dienstlicher beurteilung nach Versetzung in den Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zweckbestimmung einer dienstlichen Beurteilung - Versetzung in Ruhestand - Dienstzeugnis - Fortsetzungsfeststellungsklage

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83

    Dienstliche Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Entlassung aus

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Der für die dienstliche Beurteilung maßgebende Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 Nr. 21 = ZBR 1983, 205] und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 149 = ZBR 1985, 347]), so daß eine Wiederholungsgefahr insoweit ausscheidet.

    Da Auswirkungen auf die Laufbahnentwicklung des Klägers nicht mehr in Betracht kommen, könnte ein Rehabilitationsinteresse nur noch daraus hergeleitet werden, daß die streitige Beurteilung den Kläger unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt habe, etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (vgl. Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Der für die dienstliche Beurteilung maßgebende Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 Nr. 21 = ZBR 1983, 205] und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 149 = ZBR 1985, 347]), so daß eine Wiederholungsgefahr insoweit ausscheidet.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung nur dann begründen kann, wenn das Vorhaben nicht offensichtlich aussichtslos ist, und daß dies mangels Verschuldens eines Beamten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten als rechtmäßig gewertet hat (vgl. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = ZBR 1985, 156] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Der für die dienstliche Beurteilung maßgebende Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 Nr. 21 = ZBR 1983, 205] und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 149 = ZBR 1985, 347]), so daß eine Wiederholungsgefahr insoweit ausscheidet.
  • BVerwG, 26.01.1961 - II C 45.59
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Durch diesen Zweck a u ß e r h a l b des bestehenden Beamtenverhältnisses unterscheidet sich das Dienstzeugnis damit grundlegend von der dienstlichen Beurteilung (Plog/Wiedow/ Beck/Lemhöfer, BBG , Komm., § 92 Rdnr. 1; vgl. auch BVerwGE 12, 29 [31]), so daß die Beantragung eines Dienstzeugnisses das Feststellungsinteresse für die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine wegen Versetzung in den Ruhestand erledigte dienstliche Beurteilung nicht unter dem Gesichtspunkt einer Wiederholungsgefahr zu begründen vermag.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    Von einer dienstlichen Beurteilung unterscheidet sich das Dienstzeugnis (§ 62 LBG LSA) grundlegend dadurch, dass es grundsätzlich zur Information möglicher künftiger Arbeitgeber oder neuer Dienstherren bestimmt ist und sein Zweck damit außerhalb des Beamtenverhältnisses liegt, für das es ausgestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 2.94 -, juris Rn. 14, und Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris Rn. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 2 A 10197/19

    Beamtenrecht: Unterbliebene Beteiligung eines Personalratsmitglieds an einem

    Denn dem nunmehr in § 69 des Landesbeamtengesetzes - LBG n.F. - geregelten Dienstzeugnis kommt bereits nicht die rechtliche Qualität einer dienstlichen Beurteilung zu, da es - anders als diese - von seiner Zweckbestimmung her nicht als Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen dient (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris Rn. 3; Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 2.94 -, juris Rn. 14; Grigoleit, in: Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, § 85 Rn. 2 ff.; Richter/Gamisch, DÖD 2013, 263 [264]; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Loseblattkommentar, Band 1, BBG 2009, Stand Juni 2020, § 85 Rn. 3, 8, jeweils zum Dienstzeugnis nach § 85 BBG).
  • BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 73.20

    Fehlendes Rechtsschutzinteresses für die Fortführung des

    Ein solches Interesse ist anzunehmen, wenn die streitige Beurteilung den Kläger unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt hat, etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 33.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 S. 20 und Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 - BayVBl 1991, 315).
  • BVerwG, 05.03.1992 - 2 B 17.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, daß ein Rehabilitationsinteresse des Beamten in Betracht kommen kann, wenn die streitige Beurteilung den Beamten unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt, etwa durch Ehrverletzung oder durch Verletzung der Menschenwürde (vgl. Urteile vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - ; vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ; Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 2 B 51.90 - ) Ob dies der Fall ist, ist eine Frage der Umstände des Einzelfalles und damit gerade nicht rechtsgrundsätzlich.

    Durch diesen Zweck außerhalb des bestehenden Beamtenverhältnisses unterscheidet sich das Dienstzeugnis grundlegend von der dienstlichen Beurteilung (vgl. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, Komm. § 92 Rdnr. 1; BVerwGE 12, 29 [BVerwG 26.01.1961 - II C 45/59]; Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 2 B 51.90 - ).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11

    Verpflichtung eines Polizeibeamten, sich einer ergänzenden Laboruntersuchung zu

    Die erforderliche konkrete Wiederholungsgefahr liegt dagegen nicht vor, wenn der maßgebliche Zweck der Maßnahme entfallen ist (vgl. Beschluss vom 20. November 1990 - BVerwG 2 B 51.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 225 S. 66 = BayVBl 1991, 315).
  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2243

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Ruhestandsversetzung für eine Klage gegen

    Ausschlaggebend für die Gewährung von Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen ist deren Zweckbestimmung als Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen (vgl. BVerwG, B. v. 20.11.1990 - 2 B 51.90 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2010 - 2 L 191/05

    Auswirkungen der Begründung eines Verwaltungsaktes mit auch rechtswidrigen

    Der für die Eignungsfeststellung bzw. die dieser zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilung maßgebliche Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1990 - 2 B 51/90 -, zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 05.02.2013 - 2 K 3453/11

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand durch vorzeitige Beendigung der

    Die Geltendmachung dieser Ansprüche ist auch nicht mit der für die Zulässigkeit der vorliegenden Klage erforderlichen Wahrscheinlichkeit offensichtlich aussichtslos, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 20.09.2011 - 2 K 175/11

    Zulässigkeit der rückwirkenden Versetzung eines Lehrers in den Ruhestand;

    Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wäre auch nicht mit der für die Zulässigkeit der vorliegenden Klage erforderlichen Wahrscheinlichkeit offensichtlich aussichtslos, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 1373/97

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Pensionierung; Rechtsschutzbedürfnis;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin anerkannt, dass der für die dienstliche Beurteilung maßgebende - o.a. - Zweck grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses entfällt (vgl. Entscheidungen vom 20. November 1990 - 2 B 51/90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 225 sowie vom 11.2.1982 - 2 C 33/79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 117).
  • VG Düsseldorf, 16.10.2001 - 2 K 2006/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 5 L 1436/97

    (Kein) Rechtsschutzinteresse für gerichtl. Überprüfung; Beurteilung

  • VG Düsseldorf, 14.04.2004 - 2 K 2293/02

    Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand unter gleichzeitiger

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